Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge bleibt bei 1 Prozent

An der Sitzung vom 3.11.21 hat der Bundesrat beschlossen, dass der Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge im kommenden Jahr bei 1% bleibt. Dieser Zinssatz bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss BVG mindestens verzinst werden muss.